| Und auf einmal sind die Schulden da... |
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Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, kann keine Schulden machen? Von wegen: Wer zum Beispiel beim Schwarzfahren oder beim Graffiti-Sprayen erwischt wird, muss blechen. Handy-Anbieter zocken Jugendliche mit unangemessen teuren Verträgen ab. Tipps, wie man Schulden vermeidet, hat die Jugend Information Nürnberg beim Workshop „Jugend-Konsum-Schulden“ gegeben. 500 Euro auf die Hand — was würdet ihr euch kaufen? Das neue i-Phone, einen Fernseher, neue Klamotten und, und, und... Den Hauptschülern, die beim Workshop „Shoppen zwischen Lust und Frust“ mitmachen, fallen sofort tausende Sachen ein, die sie brauchen könnten. „Aber warum verspürt man den dringenden Wunsch, sich etwas zu kaufen?“, fragt Mary Küst die den Kurs leitet und als Schuldenberaterin bei der Stadtmission arbeitet. Weil die anderen Menschen einen toll finden, wenn man im neuen Kleid auf der Party auftaucht oder ein Handy besitzt, mit dem man überall ins Internet kann. Wer teure Sachen besitzt, erregt Aufmerksamkeit, wird beneidet — zumindest kurzfristig, erklärt Küst. Das Buhlen um Aufmerksamkeit kostet manchmal mehr als geplant. Zum Beispiel beim Vertragsabschluss fürs Handy. „Abschließen müssen den Vertrag zwar erstmal die Eltern, wenn ihr noch nicht volljährig seid“, erklärt Michael Weinhold von der Schulden- und Insolvenzberatung Nürnberg. Aber meistens zahlen Jugendliche ja auch was zum Handy dazu. Mindestens 10 bis 17 Euro Grundgebühr kostet ein Mobiltelefon, und das in der Regel bei 24 Monaten Laufzeit. Wer blauäugig in ein Geschäft geht, kann damit rechnen, dass einem der Verkäufer das teuerste Angebot aufdrängt — schließlich verdient er daran. „Wenn ihr nach einem Jahr merkt, dass ihr im Monat gar nicht soviel vertelefoniert, ist es zu spät: Aus dem Vertrag aussteigen kann man erst, wenn er abgelaufen ist.“ Ohne gesalzene Rechnung nach dem Urlaub kommen die davon, die ihre Box vorher ausschalten — wer das nicht alleine schafft, lässt sich von den Mitarbeitern in Laden des Anbieters helfen. Erstmal ohne Hilfe, aber auf einen Schlag mit Schulden steht ihr da, wenn ihr eine Straftat begeht. CDs klauen, Wände mit Graffitis verzieren oder in der U-Bahn Schwarzfahren gehören dazu. „Eltern haften nicht immer für ihre Kinder, sondern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten“, erklärt Weinold. Wenn Erwachsene neben dran stehen und die Kinder auf die Baustelle laufen ist das der Fall, aber nicht, wenn Jugendliche absichtlich etwas kaputtmachen oder stehlen. „Wenn ihr dabei erwischt werdet, ist das allein euer Problem“, warnt der Schuldenberater. Es kann passieren, dass über die jugendlichen Täter eine Geldstrafe verhängt wird. Die muss entweder in Raten abbezahlt werden, oder kann im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit — etwa durch Graffi-Entfernen von Häuserwänden — abgearbeitet werden. Außerdem wird die Straftat im Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt vermerkt. Potenzielle Arbeitgeber können es einsehen, bei einem negativen Vermerk entscheiden sie sich oft gegen den Bewerber. „Damit habt ihr euch eine Schuld aufgeladen, die das ganze Leben bleibt“, so Weinold. DANIELA RAMSAUER
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Auch Jugendliche, die wenig Geld haben, müssen zahlen: Fürs Telefonieren oder das Bemalen von Wänden
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