Auf den Spuren von Justitia PDF Drucken

Hier seht ihr wie Richterin gerda-Marie Reitzenstein den Ferienreportern Maximilian, Lea, Julia, Ronja, Leonie und Jonas Spannendes über den historischen Schwurgerichtssaal 600 im Nürnberger Justizgebäude erzählt. Foto: Stefan HippelDie Ferienreporter verbrachten einen Tag im Nürnberger Gericht 

Was passiert, wenn Jugendliche etwas kaputt machen oder klauen? Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab? Was macht ein Richter? Und kann jemand, der ohne Fahrschein U-Bahn fährt, wirklich für über ein Jahr ins Gefängnis wandern? Diesen Fragen ist eine Gruppe der diesjährigen NN-Ferienreporter im Gericht auf den Grund gegangen.

Unser Tag bei Gericht beginnt bei Jugendrichterin Beate Cura. Die 46-Jährige hat uns eingeladen, ihr Fragen zu ihrem Beruf zu stellen und später eine Verhandlung zu beobachten. Frau Cura ist schon sehr lange bei Gericht. Nach ihrer Ausbildung war sie fünfeinhalb Jahre Staatsanwältin. Seit zehn Jahren ist sie Richterin, in den letzten drei Jahren ausschließlich für Jugendliche, die etwas Schlimmes angestellt haben.

„Das ist eine interessante Arbeit. Ich habe jugendliche Straftäter im Alter zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr. Wenn ein Richter einmal für einen Jugendlichen zuständig ist, dann bleibt er das, bis der Jugendliche erwachsen ist. Manche, die öfter eine Straftat begehen, sieht man also wieder“, erzählt uns Frau Cura.

Die Richterin hat viele Möglichkeiten, junge Straftäter zur Vernunft zu bringen. Eine Gefängnisstrafe steht dabei aber an allerletzter Stelle. „Wenn einer zum ersten Mal etwas ausfrisst, zum Beispiel ein Päckchen Zigaretten klaut, dann gibt es erst eine Ermahnung. Das ist, wie wenn Eltern schimpfen“, erklärt Frau Cura.

Leider zeigt eine Ermahnung nicht immer die erhoffte Wirkung: Später, als wir bei Frau Cura in der Verhandlung sitzen, lernen wir, dass auch junge Straftäter schon hart bestraft werden. Eigentlich ist der 18-jährige Angeklagte heute nur da, weil er ohne Fahrschein U-Bahn gefahren ist. Der Fahrschein kostet nur zwei Euro. Doch im Lauf der Verhandlung erfahren wir viel über die lange Liste mit Straftaten, die der Teenager mitbringt.

Einmal zum Beispiel hat er einer älteren Dame mit Gehwagen den Einkaufskorb gestohlen, ein anderes Mal seiner Mutter die Autoschlüssel entwendet. Bis jetzt ist er mit Ermahnungen und leichten Strafen davongekommen. Diesmal kann Frau Cura kein Auge mehr zudrücken. Sie verurteilt ihn zu einer Haftstrafe: ein Jahr und sechs Monate. Das hat auch die Staatsanwältin gefordert und sogar der Verteidiger des Angeklagten hat eine solche Strafe befürwortet.

Weite Gänge, jede Menge Verhandlungsräume und Büros für 220 Richter

Wenig später irren wir durch die hellen, mit Marmorsäulen bestückten Hallen des Gerichtsgebäudes und laufen an großen Fenstern und vielen Türen vorbei. Schließlich landen wir in einem weiteren Gerichtssaal. Dort treffen wir auf den 39-jährigen Landgerichtsrichter Markus Bader.

Er erzählt uns, dass am Nürnberger Gericht mehr als 1200 Menschen arbeiten, etwa 220 davon sind Richter. Es gibt aber auch noch viele andere Jobs wie etwa Wachtmeister oder Sekretär. Staatsanwaltschaft, Protokollführer und Kantinen-Mitarbeiter gehören natürlich auch dazu.

Wir bewundern die große Verantwortung, die Richter haben: Bis zu 25 Jahre Freiheitsstrafe können sie verhängen. Sie fällen aber nicht nur Urteile, sondern müssen auch große Aktenberge bearbeiten. Das heißt, sie informieren sich über alles, was mit dem Angeklagten und seinem Verbrechen zu tun hat.

„Was ist denn eigentlich ihre Funktion bei Gericht?“, löchern wir den Richter. „Als Richter bin ich für Zivilverfahren zuständig. Als stellvertretender Pressesprecher muss ich Anfragen der Presse, von Fernsehen und Radio beantworten“, sagt Bader. In einem Zivilverfahren wird zum Beispiel verhandelt, wenn ein neu gekauftes Auto kaputt ist und es Streit gibt. Oder wenn Nachbarn eine größere Meinungsverschiedenheit haben.
In manchen Fällen, wenn Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht, also wenn die Polizei befürchtet, dass Beweismittel versteckt oder Zeugen bedroht werden könnten, dann wird der Verdächtige in Untersuchungshaft gesteckt. Dort muss er bleiben, bis die Verhandlung stattfindet. In manchen Verhandlungen werden dem Richter Menschen aus dem Volk, sogenannte Schöffen, zur Seite gestellt. Sie können ihn beraten und fällen mit ihm das Urteil.

Im Zweifel für den Angeklagten

Manchmal, wenn es zu wenige Zeugen gibt oder der Richter sich nicht ganz sicher ist, muss er den Angeklagten freisprechen, auch wenn er ihn für schuldig hält. Das nennt man: „Im Zweifel für den Angeklagten“, verrät uns Bader. Wenn ein Urteil fällt, ist es gültig. Ganz selten stellt sich später heraus, dass jemand falsch verurteilt wurde. Dann wird er entschädigt.


Foto: Stefan HippelNachdem wir uns von Herrn Bader verabschiedet haben, führt unser Weg in den weltberühmten Gerichtssaal 600. Hier erzählt uns Richterin Gerda-Marie Reitzenstein (60) die spannende Geschichte des Raumes.
1945: Deutschland hat den Zweiten Weltkrieg verloren. In einem der wenigen fast unzerstörten Gebäude finden die Nürnberger Prozesse statt — im Gerichtssaal 600. Dieser wurde schon im Jahr 1916 vom letzten bayerischen König in Auftrag gegeben. Hier wurden also die Kriegsverbrecher des Dritten Reiches verurteilt.

Geführt wurde der lange Prozess von je zwei englischen, amerikanischen, französischen und russischen Richtern. Den Vorsitz hatte der britische Richter Lord Geoffrey Lawrence. Der Prozess wurde nach amerikanischem Recht geführt.  Angeklagt waren unter anderem: Reichsmarschall Hermann Göring, der „Stellvertreter des Führers“ Rudolf Heß und der Architekt und spätere Rüstungsminister Albert Speer. Sie alle hatten mit Hitler zusammengearbeitet. Ihr schlimmstes Verbrechen: die Judenverfolgung mit unmenschlichen Mitteln. Dabei verloren mehr als sechs Millionen Menschen ihr Leben.

Im Prozess wurden 270 Zeugen befragt. Zwölf Angeklagte wurden am Ende zu einer Todesstrafe verurteilt. Dagegen gab es nur drei Freisprüche. Die Hinrichtungen fanden wenig später in der Turnhalle des Gefängnisses neben dem Justizgebäude statt.
Wie uns Frau Reitzenstein erzählt hat, wurden die Leichen der Kriegsverbrecher verbrannt und ihre Asche heimlich in einen Nebenfluss der Isar gestreut. Das war eine gute Entscheidung, denn so haben Neonazis heute keine Grab- oder Gedenkstätte, die sie als Treffpunkte nutzen können. Heute wird der Raum, wo die Kriegsverbrecher verurteilt wurden, Schwurgerichtssaal 600 genannt. Noch immer werden dort Mordfälle verhandelt.


MAXIMILIAN FIEWEGER (13), LEA LUDWIG (11), RONJA PÖHLMANN (12), JULIA PETERS (12), JONAS SCHULZ (13), LEONIE SEDLMAIR (11)

Was macht eigentliche Jugendrichterin? Woher weiß sie, welche Strafe sie einem Jugendlichen aufbrummen soll? Lest unser Interview mit Jugendrichterin Beate Cura hier.

  

EXTRA klar: Ihr findet, Die Sprache von Juristen ist ganz schön kompliziert? Wir erklären euch hier die wichtigsten Begriffe!Bewährung: Wenn eine Haftstrafe ausgesprochen wird, kann sie auch zur  Bewährung ausgesetzt werden. Das heißt, der Verurteilte muss nicht sofort ins Gefängnis. Und wenn er in seiner Bewährungszeit zeigt, dass er sich bessern kann und nicht nochmal eine Straftat begeht, muss er gar nicht ins Gefängnis. Die Bewährungszeit liegt zwischen zwei und fünf Jahren. Oft ist die Bewährung mit Pflichten wie Drogentherapie oder Anti-Aggressionstraining verbunden.

Bundeszentralregister: Das Bundeszentralregister (BZR) ist eine Liste, die vom Bundesministerium für Justiz in Berlin für ganz Deutschland geführt wird. Früher wurde das BZR auch Strafregister genannt, denn eine Eintragung bekommt nur, wer von einem deutschen Gericht verurteilt wurde.

Justitia: Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit. Sie gilt bis heute als Wahrzeichen für die Justiz. Justitia wird als Jungfrau mit verbundenen Augen dargestellt. In der einen Hand hält sie eine Waage, in der anderen das Richtschwert. Das soll ausdrücken, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

Schöffen: Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie werden auch Laienrichter genannt. Obwohl sie nicht Jura studiert haben, haben sie beim Urteil das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter. Am Landgericht werden in allen Verfahren Schöffen eingesetzt; am Amtsgericht nur, wenn die Strafe über zwei Jahren liegt; im Jugendgericht nur, wenn eine Haftstrafe über einem Jahr erwartet wird.

 

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Martin Overath  - EXTRA klar?   |IP-79.245.121.xxx |31-08-2010 12:30:14
a) Bewährung kann nur bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren gewährt
werden.
b)Der BZR wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.
c)Wenn die
Straferwartung über zwei Jahre liegt, wird beim Schöffengericht (ein
Berufsrichter und zwei Schöffen, die durchaus Jura studiert haben dürfen)
angeklagt.

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