Damit mehr Studenten sofort loslegen können PDF Drucken

Neue Software soll für eine koordinierte Vergabe von zulassungsbeschränkten Studienplätzen sorgen

Ein völlig neues Online-Verfahren soll ab dem Wintersemester 2011/2012 mehr Transparenz in die Vergabe von Studienplätzen in Deutschland bringen. So sieht es zumindest die Planung der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vor.
 

 

Schluss mit dem nervigen Abgleich der Mehrfachzulassungen und den langwierigen Nachrückverfahren. Vorbei das verzweifelte Warten auf Bescheide, die niemals kommen. Statt dessen genügt den Studenten ein Mausklick, um online den Status ihrer Bewerbung einsehen zu können.

So soll sie aussehen, die schöne neue Numerus-clausus-Welt. Die Software für das neue Verfahren entwickelt die Telekom-Tochter T-Systems International. Betreut werden soll das Online-Portal von der „Stiftung für Hochschulzulassung“, welche die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund ersetzen soll.

Der Bund zahlt 15 Millionen Euro an Startkosten für das neue System. Die weitere Finanzierung ist noch ungeklärt. Kritiker sehen zudem das Problem, dass nicht alle Hochschulen verbindlich bei der neuen Regelung mitmachen müssen.

Die Uni Erlangen-Nürnberg will auf alle Fälle dabei sein. „Wie es funktionieren wird, kann natürlich vorher keiner wissen“, sagt Wolfgang Henning, Leiter der dortigen Abteilung für Lehre und Studium. „Aber das politische Ziel ist sehr begrüßenswert: die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studienplätzen über die ganze Republik hinweg sinnvoll zu koordinieren.“

Denn diese Vergabe von Studienplätzen verläuft seit Jahren zum Teil chaotisch: Weil die Hochschulen eigene Zulassungsverfahren haben, bewerben sich viele Studierwillige bei mehreren Hochschulen gleichzeitig, um auf Nummer sicher zu gehen.

Wenn sie dann mehrere Zusagen bekommen, können sie natürlich nur eine davon in Anspruch nehmen. Ihre anderen zugewiesenen Studienplätze werden dadurch wieder frei. Sie werden in (diversen) Nachrückverfahren an Bewerber vergeben, die bei der jeweils vorigen Runde nicht zum Zuge gekommen sind.

Halbes Semester verloren

Die Folge: Bis alle Nachrückverfahren abgeschlossen sind, kann es auch mal Weihnachten werden. Wer dann erst seinen Studienplatz bekommt, hat schon ein halbes Semester verloren, bevor er überhaupt anfängt zu studieren.

Besonders gravierend ist das Problem laut Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentwerks, wegen der Umstellung auf die Bachelor- und Master-Studiengänge und den damit verbundenen Prüfungsdruck: „Wie sollen die Studenten bei den Vorlesungen anwesend sein und ihre Leistungen erbringen, wenn sie noch nicht mal wissen, wo sie studieren?“

Mit einer erstmals zum Wintersemester 2009/2010 eingerichteten Studienplatzbörse im Internet wollten Politik und Hochschulen das Chaos beseitigen. Unter anderem dank dieser Börse „waren bei uns zu Vorlesungsbeginn 95 Prozent der Studienplätze besetzt“, sagt Henning.

Doch laut einer – von der Kultusministerkonferenz (KMK) in Auftrag gegebenen und erst jüngst veröffentlichten – Studie hat die Online-Börse bundesweit nur wenig gebracht. Denn zu Beginn des Wintersemesters im vergangenen Oktober waren immer noch 18 000 Studienplätze nicht vergeben.

Trotz aller Unzulänglichkeiten gibt es aber jetzt einen neuen Versuch mit dem bestehenden System. Am 1. März startet die Restplatzbörse für Studienbewerber zum Sommersemester erneut.  dpa/apn

Extra-Info:

Das Chaos bei der Studienplatzvergabe tritt vor allem bei Studiengängen auf, für die jede einzelne Uni eigene Zulassungsbeschränkungen erlassen hat (lokaler Numerus clausus). Diese Regelung hatte der Wissenschaftsrat im Jahr 2001 empfohlen. Die Hochschulen sollten die Auswahl ihrer Studenten weitgehend selbst übernehmen.

Viele Rektoren und Präsidenten jubelten, als danach die Arbeit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund Zug um Zug beschränkt und nur noch auf die Fächer Medizin und Pharmazie reduziert wurde. Dass die neu gewonnene Unabhängigkeit auch eine Menge Arbeit und Ärger mit sich bringt, wurde oft zu wenig bedacht.

Vor allem mehren sich seit 2004 die Klagen über Doppelzulassungen auf der einen und ungenutzte Kapazitäten auf der anderen Seite. Über eine neue Form des Datenabgleichs konnten sich die Rektoren lange nicht verständigen. Erst im März 2009 einigten sich Bund, Länder, Rektoren und ZVS auf ein internet-gestütztes „dialogorientiertes Serviceverfahren“.

 Doch ein solches kompliziertes System, bei dem ein Bewerber bei Erteilung der Studienzulassung automatisch für andere Hochschulen gesperrt wird, lässt sich nicht in Windeseile einsatzfähig machen.

Riegel vorgeschoben

Zumal es in der Vergangenheit mancher Fakultät gar nicht ungelegen kam, wenn der eine oder andere Studienplatz in den NC- Fächern unbesetzt blieb – und sich dadurch die Studiensituation für Lehrende wie Studierende verbesserte. Doch das Verfassungsgericht hat hier einen strengen Riegel vorgeschoben und den Hochschulen die „erschöpfende Nutzung“ ihrer Ausbildungskapazitäten auferlegt. Ein gutes Dutzend Rechtsanwälte hat sich inzwischen darauf spezialisiert, bundesweit unbesetzte NC-Studienplätze aufzuspüren und abgewiesene Bewerber für Honorare ab 3000 Euro aufwärts ins Studium einzuklagen. dpa 
 

 

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