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Nach 18 Wochen harter Arbeit ist es endlich geschafft: Katrin Heidenreich (links) und Anja Ringel halten die neue Ausgabe ihrer Schülerzeitung Mit diesem Leitfaden gelingt eure Schülerzeitung mit Sicherheit!

„Der Skandal ums Mensa-Essen“, „Die neuesten CD-Kritiken“ und „Gespräch mit dem Schulleiter“. Wo man das alles lesen kann? Natürlich in der Schülerzeitung! Was, ihr habt keine? Dann gründet doch eine! Damit ihr wisst, wie viel Spaß, aber auch Arbeit in einer Schülerzeitung steckt, geben euch zwei erfahrene Schülerzeitungsmacherinnen exklusiv Einblick in ihr Tagebuch. Katrin Heidenreich (16) und Anja Ringel (18) sind die Chefredakteurinnen der Schülerzeitung „Steinzeit“ am Gymnasium Stein. Woche 1: Der Anfang

Damit wir mit der neuen Ausgabe unserer Schülerzeitung loslegen können, brauchen wir erst einmal Mitarbeiter. Durch einen Aushang trommeln wir alle Interessierten zu einer einstündigen Redaktionssitzung zusammen. Dabei klären wir, wie viele Schüler mitarbeiten und über welche Themen sie berichten wollen. Unsere Schülerzeitung hat immer ein Titelthema, das wir ebenfalls in dieser Sitzung festlegen. Von „Schokolade“ über „Reisefieber“ bis zu „Musik“ ist alles vertreten, was unsere Mitschüler interessieren könnte. Am Ende bestimmen wir den Redaktionsschluss, der zwei bis drei Monate später ist.

Woche 4

Erst ein Monat ist vorbei und schon lässt die Motivation nach! Wie jedes Mal ist unsere Redaktion nach dem ersten Treffen zu einer kleinen Gruppe zusammengeschrumpft. Also brauchen wir junge, engagierte Unterstufler, die uns helfen, die Seiten zu füllen. Wie wir das anstellen? Ganz einfach: Wir besuchen unsere potenziellen neuen Mitarbeiter im Unterricht und stellen die Schülerzeitung vor. Wichtig: Kündigt euer Erscheinen kurz vorher per Aushang im Lehrerzimmer an!
Erfahrungsgemäß kommen nach unserem kleinen Besuch viele motivierte Fünftklässler, die es mit Ideen zu versorgen gilt. Um unsere neugewonnen Redakteure nicht gleich zu verschrecken, geben wir ihnen erstmal einfachere Aufgaben, wie zum Beispiel Umfragen durchführen oder bei Interviews mithelfen.

Woche 6

Unsere Anzeigenleitung kommt in Gang und schreibt mögliche Werbekunden an – zum Beispiel regionale Tanz- und Fahrschulen oder Sprachreiseunternehmen. Durch ihre Anzeigen finanzieren wir teilweise den Druck der Zeitung. Auch muss eine geeignete Druckerei gefunden werden, die nicht zu teuer ist und in der Nähe liegt. Ihr müsst die Schülerzeitung schließlich auch abholen! Vereinbart schon jetzt einen Drucktermin. Unsere Schülerzeitung wird im Offset-Druck hergestellt und wir bezahlen für eine Ausgabe mit etwa 95 Seiten und 400 Exemplaren 1300 Euro.

Woche 8

Heute ist wieder eine unserer allwöchentlichen Redaktionssitzungen in der ersten Pause, in der wir normalerweise Ideen für neue Artikel und Fotos besprechen. Plant möglichst frühzeitig, welche Fotos ihr braucht – das Auge liest schließlich mit. Entweder könnt ihr selbst Fotos machen oder ihr legt euch einen kostenlosen Account auf www.jugendfotos.de an.
Dann stellen wir mit Schrecken fest, dass es nur noch zehn Tage bis zum Redaktionsschluss sind – und noch ist kein einziger Artikel fertig! Also halten wir eine kleine Standpauke, die Wirkung zeigt: Schon am nächsten Morgen sind die ersten Artikel per E-Mail eingetroffen.

Woche 10

Redaktionsschluss! Alle versprochenen Artikel wurden (relativ) pünktlich abgegeben. Doch jetzt beginnt die meiste Arbeit für die Chefredaktion: Damit alle Artikel korrekturgelesen werden (irren ist schließlich menschlich...), legen wir viele Nachtschichten ein. Beim Korrekturlesen wird noch mal auf Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler, aber auch auf den Sinn des Textes geachtet. Dann bringen wir die Artikel in eine sinnvolle Reihenfolge.

Woche 10: Drei Tage später

Nun geht’s an die Gestaltung: Unser Schreibsammelsurium wandert an die drei Mitarbeiter, die sich um das Layout und das Titelbild kümmern. Wichtig: Besprecht mit den Layoutern vorher, wie lange sie daran werkeln werden – sonst schafft ihr’s nicht rechtzeitig zum Drucktermin.

Woche 15

Auf den letzten Drücker sind die Layouter fertig geworden. Die Chefredaktion liest sich das Ganze in einer Nacht-und-Nebel-Aktion noch einmal durch, damit sich keine Trennungsfehler oder falsche Bilder einschleichen. Wir schicken die fertige Schülerzeitung an die Druckerei. Und nun heißt es warten...

Woche 16 (nach vielen bittenden Gesprächen mit der Druckerei)

Juhu, die Schülerzeitung ist fertig! Wir missbrauchen mal wieder jemanden unserer Eltern als Chauffeur, um unser Werk von der Druckerei abzuholen. Ab jetzt gibt es eine Woche lang keine freien Pausen mehr: Jeder hilft mit, die Schülerzeitung für 1,50 Euro an den Mann zu bringen. Anschließend gehen wir durch die Klassen und verkaufen die Restposten.

Woche 18: Im Ziel

Puh, geschafft! Jetzt wird erstmal relaxt. Wir sammeln neue Kräfte, denn die nächste Schülerzeitung kommt bestimmt – hoffentlich auch bei euch!

 

EXTRA-INFO: Alles, was Recht ist!

In der Bayerischen Verfassung gibt es einen speziellen Abschnitt, der sich mit Schülerzeitungen beschäftigt – und zwar den Artikel 63 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Darin steht zum Beispiel, dass jeder Schüler an der Schülerzeitung mitwirken darf und dass die Redaktion sich einen betreuenden Lehrer auswählen soll.

Außerdem besagt der Artikel 63, dass ihr selbst entscheiden könnt, wer für eure Schülerzeitung verantwortlich ist: Entweder gebt ihr die Zeitung selbst heraus, oder sie gilt als Einrichtung der Schule und untersteht damit der Schulleitung.

Wollt ihr eure Zeitung auf dem Gelände der Schule verteilen, müsst ihr dem Schulleiter ein Exemplar der Zeitung geben – und zwar rechtzeitig, bevor ihr sie drucken lasst. Der Direktor muss dann schauen, ob in der Zeitung gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird – zum Beispiel gegen das Recht der persönlichen Ehre (etwa wenn jemand beleidigt wird) oder gegen das Urheberrecht (wenn ihr zum Beispiel Fotos aus dem Internet verwendet, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben). Liegt ein Rechtsverstoß vor, kann der Schulleiter die Herausgabe der Zeitung untersagen oder – wenn ihr selbst die Verantwortung für die Zeitung tragt – die Verteilung auf dem Schulgelände verbieten.

Abgesehen von rechtlichen Problemen kann der Schulleiter auch sogenannte Einwendungen gegen den Inhalt erheben – zum Beispiel wenn er meint, dass die Schule unfair dargestellt ist. Diese könnt ihr berücksichtigen, müsst aber nicht. Wollt ihr die Einwendung nicht umsetzen, muss die Sache im Schulforum geklärt werden.

Eine weitere wichtige Regel: Eine Schülerzeitung braucht ein Impressum. Darin muss stehen, wo die Zeitung gedruckt wurde, wer dafür verantwortlich ist (inklusive Postadresse), wer den Anzeigenteil verantwortet und wer die Verfasser der Zeitung sind. Letzteres löst ihr am besten, indem ihr alle Redakteure mit Namen und Klasse auflistet.

Übrigens: Wer sich in rechtlichen Fragen weiterbilden will, kann dies bei der Jungen Presse Bayern tun. Sie bietet zahlreiche Seminare für Schülerzeitungsredakteure an. Alle Infos unter www.jpbayern.de

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